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Das Buchpreisbindungsgesetz gilt nicht für Self-Publisher – Überlegungen zu den Folgen für das ewige Wirrwarr um US-Steuernummern


Stefan Holzhauer auf PhantaNews berichtete  am 23.11.12, dass ihm im Januar 2012 der Justiziar des mvb gesagt habe, die Buchpreisbindung gelte sehr wohl auch für im Self-Publishing erschienene Bücher. Bei einer Nachfrage unter Bezug auf Warner erhielt Holzhauer die Information, bislang habe der Selbstverlag keine Rolle gespielt. Nun strebe man eine Regelung für Selbstverleger von E-Books an, die ihre Titel über „Internet-Großbuchhändler“ anbieten. Damit ist wohl besonders der Lieblingsfeind des mvb Amazon gemeint.

Das deutsche Buchpreisbindungsgesetz erlaubt nur wenige Ausnahmen, etwa Prüfexemplare für Lehrer oder Beigaben von geringem Wert wie Lesezeichen oder Bonbons, und damit kaum Möglichkeiten etwa zu Werbung mit Rabatten. Die zahlreichen Rechtsforen, die sich des Themas angenommen haben, zeigen auch, wie schwierig die Auslegung des Gesetzes zuweilen ist. Zusammenstellungen wie hier sprechen von der berechtigen Angst vor Abmahnungen durch die Treuhänder des mvb.

Die derzeitige Freiheit der Selbstverleger wird mit Sicherheit eingeengt werden, noch können sie den Spielraum jedoch nutzen. Seien Sie dennoch vorsichtig und sichern Sie sich notfalls durch Nachfragen beim mvb ab. Notieren Sie sich auf jeden Fall den Namen der Person, die Ihnen Auskunft gegeben hat, damit Sie sich nötigenfalls auf diese Person berufen können. Ich vermute, dass den Änderungen eine Welle von Abmahnungen vorausgehen wird. Abmahnungen geschehen immer unter Berufung auf vermeintliche oder wirkliche Verstöße gegen Regeln. Da der mvb ein Lobbyverein ist, wird er seine finanzstarken Mitglieder gegen die Gefahr der Self-Publisher zu verteidigen suchen.

Auf Veröffentlichungsplattformen aus Deutschland, etwa Xinxii sind Preisexperimente möglich. KDP erlaubt das auch, schließlich beruht das Programm auf den in den USA herrschenden Verhältnissen. Damit sind wir jedoch wieder bei dem üblichen Wirrwarr um die US-Steuernummern.

Wie u. a. hier beschrieben,  existieren für Bürger ohne US-Staatsbürgerschaft, die nicht in den USA ansässig sind, zwei verschiedene Steuernummern. (hier gibt es mein kostenloses PDF zu US-Steuernummern)

Die EIN ist für Firmen und Arbeitgeber. Ein deutscher Verlag könnte problemlos eine EIN beantragen, wäre jedoch auch als Einpersonen-Unternehmen gezwungen, das Buchpreisbindungsgesetz zu befolgen.

Eine Einzelperson, im wahrsten Wortsinne ein Self-Publisher, hätte die Möglichkeit, eine ITIN zu beantragen, um nach Lust und Laune bis zum Einsetzen der Einschränkungen mit Preisen zu experimentieren. Leider sind ITIN-Anträge aufwändig, langwierig und wegen der Gebühren für die notwendigen Zweitdokumente und gegebenenfalls die Unterstützung eines Acceptance Agents kostspielig. Diese Kosten müssten wenigstens durch erfolgreiches Experimentieren mit Preisen ausgeglichen werden können. Kosten für Abmahnungen könnten schlimmstenfalls hinzukommen.

 

2 thoughts on “Das Buchpreisbindungsgesetz gilt nicht für Self-Publisher – Überlegungen zu den Folgen für das ewige Wirrwarr um US-Steuernummern”

  1. Selfpublisher müssen sich allerdings ein umfangreiches Wissen aneignen, um auf dem Buchmarkt bestehen zu können. Ob Publizieren oder Marketing: Alles müssen sie selbst tragen. Viele investieren nicht genug Zeit bzw. vernachlässigen bestimmte Gebiete. Das ist ein Grund, warum die Gewinnspannen unter den Selfpublishern so stark schwanken. In einem Verlag hingegen hätte man mehr Sicherheit. Man muss sich demnach gut überlegen, welches Risiko man eingehen möchte.
    Einige Tipps für Selfpublisher als auch Verlagsautoren kann man auf http://www.veroeffentlichen-heute.de finden.

    1. Hallo Melanie,
      es stimmt, als Self-Publisher oder kleiner Verlag ist ein Autor sehr viel geforderter, hat aber auch mehr Kontrolle. Letztendlich muss jeder Mensch selbst entscheiden, das unternehmerische Risiko zu tragen oder bei einem Verlag zu veröffentlichen.

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