Wieken-Verlag Autorenservice Autoren,Buch,Bücher,E-Books,Eigenverlag,Self-publishing,Uncategorized,Verlag,Wieken-Verlag Sammelwut für die Region: Abgabepflicht für Self-Publisher bei Landesbibliotheken

Sammelwut für die Region: Abgabepflicht für Self-Publisher bei Landesbibliotheken

 Verlage und selbstveröffentlichende Autoren in Deutschland sind verpflichtet, Exemplare ihrer Bücher bestimmten Bibliotheken unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diesen Bibliotheken obliegt der Auftrag, Bücher, E-Books, Noten und einige andere Medien zu sammeln und zu archivieren.

Sammeln für die Bundesrepublik

Für die Bundesrepublik übernimmt dies die Deutsche Nationale Bibliothek mit ihren Standorten in Frankfurt am Main und Leipzig. In meinem Post über die DNB habe ich beschrieben, aus welchen Bundesländern welcher Standort beliefert wird. Die DNB erhält zwei Printexemplare, E-Books nimmt sie bevorzugt im PDF-Format an. Zur Ablieferung von E-Books benötigt man ein Konto bei der DNB. Das Abgabeverfahren für E-Books ist mittlerweile recht komfortabel.

Während die DNB E-Books nach ihrer Veröffentlichung archiviert, nimmt sie Printbücher, die im Print-on-Demand-Verfahren hergestellt wurden ab dem Verkauf des fünfundzwanzigsten Exemplars (Punkt 2.1.1.1). Die DNB verschickt trotzdem gerne Mahnbriefe, auch wenn es zuvor schon Telefonate mit der zuständigen Abteilung gegeben hat. Auf diese Briefe sollte man immer, wenn auch gelassen, reagieren.

Sammeln für das Bundesland

In dem Wikipedia-Artikel über Pflichtexemplare findet man eine Liste mit Links zu den von den deutschen Bundesländern beauftragten Bibliotheken. Nachfolgend habe ich beschrieben, wieviele Exemplare erwartet und ob E-Books angenommen werden. Wie Sie sehen, ist der Service der Bibliotheken sehr unterschiedlich ausgebaut. Auch ist oft unklar, wie mit E-Books zu verfahren ist. Übrigens bieten einige Bibliotheken unter bestimmten Umständen Entschädigungszahlungen an.

Beachten Sie, dass die Fristen zwischen Veröffentlichung und Abgabe stark variieren. Im Zweifel sollte man immer rechtzeitig vor der Veröffentlichung Kontakt zu der jeweiligen Landesbibliothek aufnehmen.

Lassen Sie mich wissen, wenn in Ihrem Bundesland oder einer zuständigen Bibliothek Änderungen bei der Abgabe von Pflichtexemplaren eintreten.

Baden-Württemberg

Die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart erhalten je ein Exemplar, wobei eine Entschädigung in höhe von fünfzig Prozent von dem Standort beantragt werden kann, in dessen Einzugsbereich der Verleger nicht ansässig ist. Auch E-Books werden angenommen. Für beide Standorte konnte ich keine Beschreibung des Abgabevorgangs finden. Nehmen Sie in Karlsruhe bei den Ansprechpartnern von Team 2 mit der zuständigen Person Kontakt auf. In Stuttgart ist ebenfalls Team 2 zuständig.

Bayern

In Bayern erhält die Bayerische Staatsbibliothek in München zwei Exemplare. Informationen für die Abgabe von E-Books finden Sie in dieser Broschüre der BSB.

Berlin

In Berlin verlangt die Zentral- und Landesbibliothek Berlin die Abgabe eines Exemplars. Es werden auch E-Books angenommen, allerdings sollten Sie sich über den Ablauf der Abgabe persönlich informieren.

Brandenburg

In Brandenburg geht ein Exemplar an die Stadt- und Landesbibliothek Potsdam. Erkundigen Sie sich, ob auch E-Books gesammelt werden.

Bremen

In Bremen sammelt die Staats- und Universitätsbibliothek von Printbüchern ein Exemplar. Erkundigen Sie sich im Bereich Integrierte Medienbearbeitung, wie Printbücher und E-Books abgegeben werden sollen.

Hamburg

In Hamburg geht ein Printexemplar an die Staats- und Universitätsbibliothek. Leider versteckt die alle Informationen zu dem Thema ausgesprochen gut. Fragen Sie telefonisch nach. Ich vermute die Regelung der Pflichtabgaben in den Bereichen Bestandsaufbau oder Akquisition.

Hessen

In Hessen nimmt je nach Verlagsort die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt, die Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg in Frankfurt am Main, die Hochschul- und Landesbibliothek Fulda, die Universitätsbibliothek Kassel oder die Hessische Landesbibliothek in Wiesbaden ein Pflichtexemplar an. In Darmstadt wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Bereichs Zentrale Information, elektronisches Publizieren, Pflicht, in Frankfurt gibt es eine zuständige Mitarbeiterin, in Fulda und Wiesbaden ebenfalls. In Kassel kann man nicht erkennen, wer zuständig ist. Wenden Sie sich dort an eine zentrale Telefonnummer. Über die Einreichung von E-Books finden sich keine Informationen an. Fragen Sie nach.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern erhält die Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern ein Printexemplar. Unter Kontakt finden Sie im Bereich Organisation die zuständige Mitarbeiterin. Erkundigen Sie sich, ob auch E-Books angenommen werden.

Niedersachsen

In Niedersachsen ist die Gottfried Wilhelm Leibnitz Bibliothek in Hannover für die Pflichtexemplare zuständig. Ein Printexemplar wird an die zuständige Mitarbeiterin versandt. Bei ihr erhalten sie ein Passwort, um über das Niedersächsische Online-Archiv NOA E-Books im EPUB-Format einzureichen.

Nordrhein-Westfalen

Je nach Verlagsort geht ein Printexemplar an unterschiedliche Bibliotheken. Für den Regierungsbezirk Köln ist die Universitäts- und Landesbibliothek Bonn zuständig, für den Regierungsbezirk Düsseldorf die Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf und für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster die Universitäts- und Landesbibliothek Münster. In Bonn werden auch E-Books angenommen, allerdings gibt es keine Angaben, wie das Procedere ist. Erkundigen Sie sich unter der Kontaktadresse. In Düsseldorf und Münster wenden Sie sich unter Landesbibliotheksaufgaben an die zuständige Mitarbeiterin.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz nehmen je nach Erscheinungsort die Stadtbibliothek Mainz, das Landesbibliothekszentrum/Pfälzische Landesbibliothek in Speyer, das Landesbibliothekszentrum/Rheinische Landesbibliothek Koblenz oder die Stadtbibliothek Trier ein Printexemplar an. In Mainz, Speyer und Koblenz wenden Sie sich an die zuständige Mitarbeiterin. In Trier  erkundigen Sie sich unter einer zentralen Telefonnummer. Fragen Sie jeweils nach E-Bookabgaben.

Saarland

Im Saarland besteht eine Anbietungspflicht bei der Saarländischen Universitäts- und Landesbibliothek. Nehmen Sie Kontakt auf und fragen Sie auch nach der E-Bookabgabe.

Sachsen

In Sachsen wird ein Pflichtexemplar bei der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden abgeliefert. Allerdings verbergen sich die Informationen an geheimer Stelle. Versuchen Sie eine Kontaktaufnahme unter Bestandserhaltung.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt nimmt die Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt in Halle/Saale ein Belegexemplar an, allerdings verrät die Webseite nicht, wer dies wo tut. Erkundigen Sie sich an zentraler Stelle.

Schleswig-Holstein

In Schleswig Holstein ist jeweils der Universitätsbibliothek Kiel, der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek in Kiel und der Stadtbibliothek in Lübeck ein Belegexemplar anzubieten. In der Universitätsbibliothek Kiel finden Sie den Namen des Ansprechpartners unten auf der Seite. In der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek finden Sie den Namen der zuständigen Mitarbeiterin unter Pflichtstelle. In Lübeck erkundigen Sie sich unter einer zentralen Telefonnummer. Fragen Sie immer auch nach der Abgabe von E-Books.

Thüringen

In Thüringen erhält die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek in Jena ein Pflichtexemplar. E-Books in den Formaten PDF/A, PDF und MP3 werden ebenfalls angenommen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Annahme der angebotenen Titel. Die Abgabe der E-Books geschieht über ein Web-Formular.

 

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