Wieken-Verlag Autorenservice Autoren Was bedeutet „gemeinfrei“ und was hat das mit Büchern zu tun?

Was bedeutet „gemeinfrei“ und was hat das mit Büchern zu tun?

 Gemeinfrei bedeutet, dass die Allgemeinheit das Recht besitzt, ein Werk zu benutzen, ohne für die Nutzung zu zahlen. Das können literarische oder künstlerische Werke sein, wissenschaftliche Arbeiten oder Software.

Die Gemeinfreiheit bezieht sich immer auf das jeweilige Recht eines Landes. Deshalb kann ein Werk in den USA gemeinfrei sein (dort verwendet man den Ausdruck public domain), in Deutschland jedoch dem Urheberrecht unterliegen.

In Deutschland kann ein Urheber nicht auf sämtliche Rechte an seinem Werk verzichten. Schafft er sein Werk im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses, verbleibt das Urheberrecht bei ihm. Die Nutzungsrechte gehen jedoch meist auf die Firma über. Es ist allerdings möglich, das Nutzungsrecht eines Werkes auf die Allgemeinheit zu Übertragen. Ein Beispiel dafür ist die Creative Commons Lizenz.

Hinzu kommen weitere Rechte, etwa Übersetzungen, die durch Bearbeitung entstehen. So wie in der gesamten EU gilt in Deutschland das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Erst dann wird ein Werk gemeinfrei. Ist in dieser Zeit kein Rechteinhaber aufzufinden, gilt das Werk als verwaist.

Verlängert der Gesetzgeber die Frist, kann ein bereits aus der Gemeinfreiheit herausgefallenes Werk wieder dem Urheberrecht unterliegen. Dies trat beispielsweise 1993 in der EU ein, als bei der Formulierung einer EU-weiten Richtlinie für den Urheberschutz die längste in einem Mitgliedsland geltende Frist zum gemeinsamen Standard erhoben wurde.

Im Internet, aber natürlich nicht nur dort, finden sich zahlreiche ältere Werke, deren Autoren mehr als siebzig Jahre tot sind. Viele dieser Werke wären auch heute noch Interesse für die Öffentlichkeit. Von daher ist der Reiz groß, sie beispielsweise als E-Book herauszubringen. Wegen der zahlreichen Ausnahmen ist es jedoch nicht immer möglich zu erkennen, ob ein Werk tatsächlich in Deutschland gemeinfrei ist oder nicht. Deshalb sollte man einen Fachanwalt zu Rate ziehen, wenn man gemeinfreie Inhalte veröffentlichen möchte.

Nachlesen können Sie zum Thema Gemeinfreiheit bei pflegewiki.de und bei Wikipedia.

 

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