Wieken-Verlag Autorenservice Buch,Bücher,Online-Buchhandel Wann ist Ihr Buch gebraucht oder ein Mängelexemplar?

Wann ist Ihr Buch gebraucht oder ein Mängelexemplar?

Gedruckte Bücher werden in Deutschland zu einem festen Preis verkauft, von dem kein Händler abweichen darf. Begründet wird dies im Buchpreisbindungsgesetz damit, dass Bücher Kulturgüter sind. Wenn Sie Ihre gedruckten Bücher selbst an einen Kunden verschicken, müssen auch Sie den gesetzten Preis einhalten. Nun kann es vorkommen, dass der Kunde das Buch zurückschickt. Vielleicht gefällt es ihm nicht, vielleicht war es schon vorhanden, vielleicht treibt der Kunde gerne Scherze. Sie haben nun Ihr Buch wieder in der Hand, und der Kunde hat sein Geld zurückerhalten. Im Idealfall ist das Buch noch in Schutzfolie eingeschweißt und neuwertig. Wenn der Kunde es angelesen hat, weist es möglicherweise Gebrauchsspuren auf. Dürfen Sie das Buch in diesem Fall preiswerter verkaufen?

Wann ist ein Buch gebraucht?

§3 des Buchpreisbindungsgesetzes nimmt gebrauchte Bücher von der Preisbindung aus. Ein Buch mit Knickstellen am Rücken oder leichten Verschmutzungen ist aber nicht automatisch ein gebrauchtes Buch. Laut Glossar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels ist ein Buch gebraucht, bzw. antiquarisch, wenn der Endverbraucher den Preis für das Buch bezahlt hat und das Buch auf diese Weise sein Eigentum geworden ist. Bei einer Rücksendung an den Buchhändler (oder an Sie als verkaufender Autor) erhält der Kunde das gezahlte Geld jedoch zurück. Das Buch ist weiterhin Ihr Eigentum.

Wenn Sie dieses Buch mit Gebrauchsspuren erneut verkaufen möchten, müssen Sie den festgesetzten Preis verlangen. Alternativ können Sie das Buch als Mängelexemplar anbieten.

Wann ist ein Buch ein Mängelexemplar?

§6 Absatz 4 des Buchpreisbindungsgesetzes erlaubt eine Ausnahme von der Buchpreisbindung, wenn das ursprünglich einwandfreie Buch Fehler wie Flecken oder Abriebstellen aufweist. In diesem Fall muss das Buch mit einem Stempel als Mängelexemplar gekennzeichnet werden. Für ein Mängelexemplar können Sie den Preis frei festsetzen oder es kostenlos abgeben. Allerdings müssen die Mängel tatsächlich vorhanden sein, weil Sie ansonsten gegen die Buchpreisbindung verstoßen. Ebenso sollten Sie das Mängelexemplar auf Ihrer Webseite oder Ihren Werbematerialien eindeutig als Mängelexemplar kennzeichnen. Sie dürfen es nicht zusammen mit anderen Exemplaren des Titels, die keine Mängelexemplare sind, anbieten.

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