Wer in Deutschland Bücher veröffentlicht, hat eine Abgabepflicht gegenüber der Deutschen Nationalen Bibliothek (DNB) und den Landesbibliotheken. Während die DNB alle gedruckten Bücher ab einer Auflage, bzw. einem Druck von fünfundzwanzig Exemplaren und auch E-Books sammelt, verfolgen die Landesbibliotheken eine unterschiedliche Sammelpolitik. (Mehr dazu in einem älteren Post) Die Gottfried
Schlagwort: Landesbibliothek
Sammelwut für die Region: Abgabepflicht für Self-Publisher bei LandesbibliothekenSammelwut für die Region: Abgabepflicht für Self-Publisher bei Landesbibliotheken
Verlage und selbstveröffentlichende Autoren in Deutschland sind verpflichtet, Exemplare ihrer Bücher bestimmten Bibliotheken unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diesen Bibliotheken obliegt der Auftrag, Bücher, E-Books, Noten und einige andere Medien zu sammeln und zu archivieren. Sammeln für die Bundesrepublik Für die Bundesrepublik übernimmt dies die Deutsche Nationale Bibliothek mit ihren
Deutsche Nationale Bibliothek: Kleinverlage und AutorenDeutsche Nationale Bibliothek: Kleinverlage und Autoren
Bücher und E-Books sind Kulturträger. Das klingt unhandlich und steif, bedeutet aber nichts anderes, als dass jeder Autor, jeder Verleger Anteil trägt an der Verbreitung und Weiterentwicklung der Kultur, jeder mit seinen Inhalten und Ideen. Die Deutsche Nationale Bibliothek mit ihren Sitzen in Leipzig und Frankfurt am Main, sowie die