Wer selbstständig arbeitet, verfügt meist über schwankende Einnahmen. Freischaffende Künstler haben oft mit noch größeren Schwankungen zu kämpfen. Um ihnen trotzdem eine soziale Absicherung ähnlich der von Arbeitnehmern zu ermöglichen, wurde 1983 die Künstlersozialkasse (KSK) eingerichtet. Hauptberufliche Musiker, darstellende und bildende Künstler und Publizisten können sich ab einem Mindesteinkommen über die