Hat man sich nach reiflicher Überlegung und Abwägung der Vor- und Nachteile entschlossen, sein Buch selbst zu veröffentlichen, stellt sich die Frage nach dem Wie.
Eine grundsätzliche Entscheidung muss zunächst getroffen werden. Sie bestimmt den zu gehenden Weg:
- Veröffentlichung als Autor = im Eigenverlag?
- Veröffentlichung im eigenen Kleinstverlag?
Veröffentlichung als Autor
Entscheidet man sich für eine Veröffentlichung als Autor, informiert man lediglich das Finanzamt über eine freiberufliche Tätigkeit und versichert, keine bzw. nur geringe Einkünfte zu erwarten. Die Einkünfte und Ausgaben führt man später in der Steuererklärung, die man sowieso abzugeben hätte, auf.
Veröffentlichung im eigenen Kleinstverlag
Entscheidet man sich für diesen Weg, hat man etwas mehr an Formalitäten zu erledigen.
- Anmeldung eines Gewerbes (Verlag) bei der Gemeinde. Man erhält einen Gewerbeschein, für den auch eine Gebühr fällig wird. Kopien des Gewerbescheins werden beim Finanzamt und im Kontat mit manchen Firmen, etwa Büroausstattern oder Vertriebsdienstleistern, benötigt.
- Meldung des Gewerbes von der Gemeinde an das Finanzamt. Man erhält den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt, in dem man Angaben zu der neu gegründeten Unternehmung macht. Da man normalerweise nur mit geringen Einnahmen rechnet, entscheidet man sich für die Kleinunternehmerregelung, nach der man keine Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer“) in Rechnungen ausführt und deshalb auch nicht an das Finazamt abführt. Optional kann man inzwischen in diesem Formular eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Die vergibt nicht das örtliche Finanzamt, es leitet den Antrag weiter. Wer nicht mit dem EU-Ausland Handel treibt, benötigt diese Nummer eigentlich nicht, sie wird jedoch vielerorts als Identifikations-Nummer verlangt. Es schadet nicht, wenn man eine hat, man muss nur neben einer Einkommensteuererklärung eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben.
Wenn man diese Pflichtschritte getan hat, ist man ein Verlag. Alle weiteren Schritte sind bis auf die Ablieferung von Pflichtexemplaren an die Deutsche Nationale Bibliothek und die Landesbibliotheken optional, vereinfachen die Arbeit jedoch.
- ISBN – Internationale Standard Buchnummer – ISBN sind nicht verpflichtend, sie erleichtern es Lesern und Buchhändlern jedoch, ein Buch zu finden. Die Gebühren für ISBN sollte weder ein Verlag noch ein selbstveröffentlichender Autor scheuen. Man beantragt sie bei dem MVB Marketing- und Verrlagsservice des Buchhandels GmbH. Bücher und E-Books mit ISBN werden vom Verlag im Verzeichnis lieferbarer Bücher VLBgemeldet. Dort können z. B. Buchhändler für ihre Kunden nach einem Buch suchen.(hier gibt es mein kostenloses PDF zu ISBN)
Während gedruckte Bücher vom Verlag oder Autoren direkt an die stationären Buchhandlungen verkauft werden können, unter Umgehung der Großhändler, bietet es sich an, für E-Books eine Vertriebsplattform zu suchen. Dem mvb angegliedert ist libreka!, wo im VLB gemeldete E-Books in den Formaten PDF und EPUB den Online-Shops angeboten werden. Amazon hält ein eigenes Format für seine Kindle-E-Reader. Verlage und Autoren können über das Kindle Direct Publishing-Programm E-Books veröffentlichen. Desweiteren gibt es zahlreiche kleinere Plattformen, die diese Dienste anbieten. Es gilt, die Bedingungen und besonders die Kosten zu vergleichen.
Alle in Deutschland veröffentlichten Bücher sollen in Bibliotheken archiviert werden. Daher müssen Verlage der Deutschen Nationalen Bibliothek zwei Exemplare eines gedruckten Buches und ein Exemplar einer elektronischen Veröffentlichung zur Verfügung stellen. Dies geschieht sehr einfach. Man legt online ein Konto bei der DNB an und folgt den Anweisungen dort.
Auch die Landesbibliotheken haben eine Archivierungspflicht. Die Bedingungen für die Abgabe der Bücher sind in den Bundesländern verschieden. So verlangt die Landesbibliothek in Niedersachsen ein Exemplar eines gedruckten Buches, die Abgabe einer elektronischen Publikation ist derzeit freiwillig. Über Änderungen sollte man sich bei den jeweiligen Landesbibliotheken regelmäßig informieren.