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Live-Streaming einer Lesung – Rechtsfragen?

Live-Streaming

Ist das Live-Streaming einer Lesung die Rettung von Autor*innen? In Corona-Zeiten geht plötzlich vieles nicht mehr, insbesondere Veranstaltungen mit vielen Menschen in kleinen Räumen sind allenfalls eingeschränkt möglich. Lesungen fallen unter solche Veranstaltungen. Auch wenn sie erlaubt sind, unterliegen sie strengen Vorgaben, denen sich manche Besucher oder Autoren gar nicht erst aussetzen wollen. Da erscheint das Ausweichen in das Internet als ein ansteckungsfreier Ausweg. Doch Rechtsfragen von Online-Lesungen sollten Sie vorab klären.

Live-Streaming und Rechtsfragen

Eine Lesung live im Internet zu übertragen berührt zunächst die Frage nach den Rechten am vorgelesenen Werk. Ist das Buch im Self-Publishing erschienen, liegen die Rechte bei der Autorin oder dem Autor. Der Autor oder die Autorin darf das eigene Werk vortragen oder auf Anfrage den Vortrag durch andere Personen erlauben. Anders sieht es aus, wenn das Werk in einem Verlag erschienen ist. Oft liegen die Rechte für sämtliche Nutzungsarten beim Verlag. Die Nutzungsarten, die die Autorin oder der Autor dem Verlag überträgt, sind im Verlagsvertrag aufgeführt. Wenn Sie über einen Verlag veröffentlichen, müssen Sie Ihren Vertrag lesen und bei Unklarheiten mit dem Verlag Kontakt aufnehmen.

Wenn Sie aus dem Werk einer dritten Person vorlesen wollen, müssen Sie grundsätzlich die Rechteinhaber um Erlaubnis bitten. Wollen Sie auch Bilder und Abbildungen aus dem Buch zeigen, was besonders bei Kinderbüchern vorkommen kann, müssen Sie auch eine Erlaubnis der Inhaber der Rechte an den Bildern einholen.

Technik und Datensicherheit

Für das Live-Streaming einer Lesung benötigen Sie eine Ausrüstung für das Filmen und die Tonübertragung und eine Software, die Ihren Stream im Netz verbreitet. Bei der Auswahl der Software müssen Sie sich fragen, für wen Sie die Lesung streamen, auf welchen Endgeräten diese Personen den Live-Stream ansehen und welche Ansprüche an die Datensicherheit Sie stellen.

Je komplizierter der Zugriff auf den Live-Stream für das potenzielle Publikum ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie einige Menschen abschrecken. Nur Menschen, die eine gewisse Technikaffinität mitbringen, werden etwa bereit sein, für den Live-Stream Programme zu installieren. Andererseits werden bei dem Live-Stream einer Lesung keine geheimen Informationen weitergegeben, sodass eventuelle Abstriche an der Datensicherheit zugunsten des einfachen Zugriffs hingenommen werden können. Die Entscheidung liegt letztlich bei Ihnen.

Wo kann ich mich informieren?

Umfangreiche rechtliche Informationen zum Live-Streaming von Lesungen finden Sie in der kostenlosen Handreichung Alles Rechtens? Kultur im LiveStream. Eine Übersicht über einige Live-Streaming-Dienste finden Sie auf mobilsicher.de.

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