Dieser Blogbeitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Es handelt sich lediglich um eine Sammlung von Informationen, mit denen ich mich auseinandersetzen musste und die Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Internetpräsenz nützlich sein können. Für weitere Informationen können Sie beispielsweise die Seiten dieser Rechtsanwälte aufsuchen: Schwenke oder Helbing oder e-recht24.
In Deutschland müssen Sie den Besuchern Ihrer Webseite mitteilen, was Sie mit den Daten machen, die Besucher auf der Webseite hinterlassen. Dies tun Sie in einer Datenschutzerklärung, die für die Besucher leicht auffindbar sein muss.
Vielleicht meinen Sie, dass Besucher Ihrer Webseite nur Ihre Artikel lesen und die Seite wieder verlassen, ohne Spuren zu hinterlassen. Das ist jedoch nicht der Fall. Ihre Besucher streifen beim Betreten und Verlassen eine Menge Datenspuren ab, die Sie an der Oberfläche Ihres Blogs zwar nicht sehen können, die Programme jedoch für Sie oder anderer Interessierte sichtbar und, möglicherweise, verwertbar machen können. Darauf müssen Sie Ihre Besucher hinweisen.
Das Internet lebt von der Interaktion. Sie schreiben einen Blogartikel, Leser kommentieren diesen Artikel, markieren, dass er ihnen gefällt und teilen ihn in ihren sozialen Netzwerken. Bei diesen Aktionen werden unsichtbar Daten abgefragt und miteinander verbunden. Es ist schön, dass wir untereinander verbunden sind und so leicht und schnell Informationen finden können. Unser Handeln ist aber auch eine mitunter kostbare Information.
Natürlich könnten Sie auf „Gefällt mir“-Buttons und Buttons der diversen Sozialen Netzwerke verzichten, die Kommentar-Funktion abschalten, kein Kontaktformular anbieten und auch keinen Newsletter. Doch welchen Reiz hätte Ihre Webseite dann noch für Ihre Besucher – und auch für Sie?. Außerdem ließe sich das Sammeln der Daten so nicht beenden.
In einer Datenschutzerklärung können Sie auf das Sammeln hinweisen und erklären, bei welchen Funktionen Daten erhoben werden. Mustertexte können Sie bei verschiedenen Anwälten im Netz kostenlos erhalten oder generieren lassen. Hier sind noch einmal Links zu Anwälten: e-recht24 Musterdatenschutzerklärung und Impressumgenerator, Rechtsanwalt Schwenke.