
Wann ist ein Buch gebraucht?
§3 des Buchpreisbindungsgesetzes nimmt gebrauchte Bücher von der Preisbindung aus. Ein Buch mit Knickstellen am Rücken oder leichten Verschmutzungen ist aber nicht automatisch ein gebrauchtes Buch. Laut Glossar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels ist ein Buch gebraucht, bzw. antiquarisch, wenn der Endverbraucher den Preis für das Buch bezahlt hat und das Buch auf diese Weise sein Eigentum geworden ist. Bei einer Rücksendung an den Buchhändler (oder an Sie als verkaufender Autor) erhält der Kunde das gezahlte Geld jedoch zurück. Das Buch ist weiterhin Ihr Eigentum.
Wenn Sie dieses Buch mit Gebrauchsspuren erneut verkaufen möchten, müssen Sie den festgesetzten Preis verlangen. Alternativ können Sie das Buch als Mängelexemplar anbieten.
Wann ist ein Buch ein Mängelexemplar?
§6 Absatz 4 des Buchpreisbindungsgesetzes erlaubt eine Ausnahme von der Buchpreisbindung, wenn das ursprünglich einwandfreie Buch Fehler wie Flecken oder Abriebstellen aufweist. In diesem Fall muss das Buch mit einem Stempel als Mängelexemplar gekennzeichnet werden. Für ein Mängelexemplar können Sie den Preis frei festsetzen oder es kostenlos abgeben. Allerdings müssen die Mängel tatsächlich vorhanden sein, weil Sie ansonsten gegen die Buchpreisbindung verstoßen. Ebenso sollten Sie das Mängelexemplar auf Ihrer Webseite oder Ihren Werbematerialien eindeutig als Mängelexemplar kennzeichnen. Sie dürfen es nicht zusammen mit anderen Exemplaren des Titels, die keine Mängelexemplare sind, anbieten.