Die folgenden Überlegungen richten sich vor allem an Autoren, die für ein Buch oder Buchcover oder für soziale Netzwerke Straßenszenen fotografieren möchten. Die Grundlage des Posts ist ein Artikel auf irights.info.
Auf Straßen bewegen sich meistens Personen. Möchte man auf einer Straße fotografieren, kommen daher oft Personen mit auf das Bild. Grundsätzlich darf man Personen auf der Straße fotografieren. Sobald diese Fotos öffentlich zur Schau gestellt werden – und das kann schon in einer Präsentation des Fotos auf einem Schulfest sein – sollte eine Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegen. Da unklar ist, wieweit eine mündliche Einwilligung oder eine Einwilligung durch spontanes Posieren für den Fotografen geht, sollte die Einwilligung in schriftlicher Form vorliegen.
Auf eine Einwilligung kann verzichtet werden, wenn die abgebildeten Personen nur „Beiwerk“ beispielsweise in einer Landschaft oder auf einer Versammlung sind. Auch bei Ereignissen der Zeitgeschichte, die wie eine wichtige Rede eines Politikers von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse sind, kann auf das Einholen von Einwilligungen verzichtet werden.
Doch auch dann müssen Fotografen damit rechnen, dass einzelne Abgebildete gegen die Veröffentlichung Einspruch erheben. Irights.info schildert einen Fall, indem ein Straßenfoto mit einer Frau im Vordergrund in einer Ausstellung und auch auf einem Plakat für die Ausstellung verwendet wurde. In der Ausstellung wäre das Bild nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich gewesen, auf dem Plakat wurde die abgebildete Frau jedoch nach Ansicht des Gerichts zum Blickfang für alle Passanten. Mit dieser Begründung wehrte das Gericht die Berufung des Fotografen und seiner Agentur auf die Kunstfreiheit ab. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Klage von Fotograf und Agentur nicht an, bestätigte jedoch, dass grundsätzlich in der Straßenfotografie auf Einwilligungen verzichtet werden könne.