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Muss ich in fiktionalen Texten Quellenangaben machen?

 Die Nachrichten sind voll von Meldungen über vermeintliche Täuschungsversuche in Doktorarbeiten. In den meisten Fällen ist die Rede von nicht belegten Quellen. Es fehlen also Angaben darüber, in welchem Buch eine Idee oder eine Tatsache ursprünglich gefunden wurde.

In der öffentlichen Diskussion geht es um wissenschaftliche Texte. Dort wie in anderen Sachtexten sind Quellenangaben notwendig, um eigene Erkenntnisse von den Erkenntnissen anderer Autoren zu trennen.

Wie verhält es sich jedoch bei fiktionalen Texten, deren Inhalt und Personen der Fantasie des Autors entspringen? Müssen Sie auch dort Quellenangaben machen?

Für fiktionale Texte sind Quellenangaben grundsätzlich nicht notwendig. Allerdings gibt es Fälle, in denen Sie Quellen nennen könnten:

  1. Sie sind durch ein Buch oder einen Bericht auf ein Thema aufmerksam geworden und haben es in Ihre Handlung eingearbeitet. In diesem Fall können Sie Ihre Quelle im Nachwort oder einfach am Ende des Textes erwähnen, vielleicht mit einem Dank an den Autor. Beachten Sie, dass Sie ohne Genehmigung der Rechteinhaber in Ihrem Text keine Auszüge aus Ihrer Quelle verwenden dürfen.
  2. Sie beziehen sich auf ein weniger bekanntes Märchen oder eine lokale Sage. Ein Hinweis darauf am Ende Ihres Textes ist für viele Leser interessant. Weisen Sie auf Abweichungen Ihrer Variante hin.
  3. Sie haben einen besonderen Bezug zu Orten der Handlung. Geben Sie Ihren Lesern Informationen, wo sie mehr über die Region, die Stadt, die Sprache usw. erfahren können.

Leser erweisen sich oft dankbar, wenn Sie Ihnen Informationen zugänglich machen, die ein weiteres Eintauchen in die von Ihnen geschaffene Welt ermöglichen.

Haben Sie die Handlung in der Gegenwart angesiedelt, seien Sie vorsichtig bei der Nennung von realen Personen und von Markennamen. Besitzer von Marken freuen sich zwar meist über extra-Werbung, Konkurrenten können jedoch sehr empfindlich reagieren. So kam es im April 2013 zu Aufregung unter Buchhändlern, weil in einem Buch der Conni-Reihe aus dem Carlsen-Verlag die Titelheldin einen Amazon-Gutschein erhielt. Auf Betreiben der Buchhändler wurde die Nennung Amazons aus den neuen Auflagen herausgenommen.

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