Mit Musik geht alles besser, heißt es. Sicherlich ist ein Video für ein Buch schöner und unterhaltsamer mit Musik. Da Autor*innen inzwischen für das Buchmarketing auch Videos für ihre Bücher anfertigen (müssen), möchten sie auch Melodien verwenden. Diese Melodien sollten sie kostenlos nutzen dürfen, bzw. sie sollten nicht urheberrechtlich geschützt sein. Wie können sie solche Melodien finden?
Musik für mein Buch – Wo finde ich sie?
Das Problem ist für Laien unübersichtlich. Hinzu kommt, dass eine Tonaufnahme eines aus dem Urheberrechtsschutz gefallenen Werks urheberrechtlich geschützt sein kann. Selbstverständlich könnten Autor*innen so ein Musikstück selbst einspielen oder von Bekannten einspielen lassen. Doch das notwendige musikalische Talent hat nicht jede*r.
Auch professionelle Musiker*innen müssen gelegentlich vor Gericht nachweisen, dass sie eine Melodie nicht von Kolleg*innen übernommen haben.
Vor diesem Hintergrund haben Damien Riehl und Noah Rubin, zwei amerikanische Musiker, Milliarden Melodien aufgenommen und für gemeinfrei erklärt.
Musik für mein Buch – Gibt es nun keinen Streit mehr?
Ein musikalisches Werk ist mehr als seine Tonfolgen. Wie diese Tonfolgen wiedergegeben werden, also die Instrumentierung, der Rhythmus, die verwendeten Stilmittel, ergeben zusammen einen Gesamteindruck. Gerichte sehen inzwischen nicht nur auf die verwendeten Tonfolgen, sondern auch auf die ästhetische Umsetzung der Melodie in einem Musikstück.
Das kann zur Folge haben, dass eine gemeinfreie Melodie von Musiker*innen so interpretiert wird, dass das entstandene Werk schützenswert ist.
Daneben stellt sich die Frage, ob Melodien wie die von Damien Riehl und Noah Rubin unter das Urheberrecht fallen können. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass für eine Tonfolge aus der Sammlung bereits Urheberrechte für einen realen Menschen existieren.
Es bleibt abzuwarten, ob die Existenz dieser Melodien-Datenbank Auswirkungen auf die Rechtsprechung haben wird und welche Folgen das sein werden.