Update: Seit August 2018 werden CreateSpace-Autoren aufgefordert, ihre Bücher zu KDP-Print zu übertragen.
In der letzten Zeit hatte ich mehrere Anfragen von Autoren mit Künstlernamen. Deshalb habe ich einmal zusammengestellt, was Self-Publisher über die Verwendung von Künstlernamen wissen sollten. Diese Liste ist zwangsläufig sehr lückenhaft. Wenn Sie einen für Sie wichtigen Punkt vermissen, zögern Sie nicht zu fragen.
- Sie können Ihren Künstlernamen im Personal- oder Reisepass eintragen lassen. Den Antrag stellen Sie bei der Behörde, die für die Ausstellung von Ausweisen zuständig ist, also Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, polizeiliche Meldestelle u. ä. Legen Sie dem Antrag Nachweise über die künstlerische Tätigkeit unter diesem Namen bei. Im Zweifel rufen Sie vorher bei der zuständigen Stelle an und fragen Sie, welche Dokumente Sie vorlegen können. Gehen Sie davon aus, dass die zuständigen Mitarbeiter noch nie einen Künstlernamen eintragen mussten und deshalb zurückhaltend reagieren. Bleiben Sie freundlich und hartnäckig.
- Es ist möglich, den Künstlernamen markenrechtlich schützen zu lassen. Das ist jedoch ein kostspieliger Vorgang.
- Bei KDP (Kindle Direct Publishing) von Amazon können Sie ein Konto unter einem Künstlernamen (die Anleitung bei KDP verwendet Pseudonym) oder einem Firmennamen eröffnen. Beachten Sie auf jeden Fall, dass Sie bei den Zahlungsinformationen genau die Daten angeben, die Sie auch der Bank gegeben haben.
- Auch bei CreateSpace von Amazon können Sie einen Künstlernamen verwenden, um ein Konto zu eröffnen. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben zu dem Konto, auf das Ihre Tantiemen fließen sollen, mit den Angaben, die Sie der Bank gemacht haben, übereinstimmen.
- Xinxii möchte, dass Sie Ihr Konto mit Ihrem legalen Namen eröffnen. Für die Veröffentlichung können Sie einen Künstlernamen verwenden. Haben Sie Ihren Künstlernamen in Ihrem Personalausweis eintragen lassen, können Sie den jedoch auch zur Kontoeröffnung verwenden.
- Ähnliches gilt für Neobooks. Sie sollen das Konto unter Ihrem legalen Namen eröffnen, können jedoch Bücher unter Ihrem Künstlernamen veröffentlichen. Steht Ihr Künstlername im Personalausweis, können Sie den ebenfalls benutzen. Für die Tantiemenzahlungen gilt das Gleiche wie oben.
Eines sollten Sie beachten:
Ist der Künstlername, unter dem Ihr Buch erscheint, nicht im Personalausweis eingetragen, müsste Ihr legaler Name im Impressum erscheinen. (Zum Impressum können Sie sich in diesem Post informieren.) Matthias Matting hat in seinem Blog Lösungswege für solche Fälle beschrieben.