Wer in Deutschland Bücher veröffentlicht, hat eine Abgabepflicht gegenüber der Deutschen Nationalen Bibliothek (DNB) und den Landesbibliotheken. Während die DNB alle gedruckten Bücher ab einer Auflage, bzw. einem Druck von fünfundzwanzig Exemplaren und auch E-Books sammelt, verfolgen die Landesbibliotheken eine unterschiedliche Sammelpolitik. (Mehr dazu in einem älteren Post)
Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek in Hannover verlangt grundsätzlich ein Exemplar eines in Niedersachsen gedruckt erscheinenden Buches, unabhängig von der Auflagenzahl. Eine Abgabepflicht für E-Books bestand (und besteht) nicht. Eine freiwillige Abgabe war allerdings auch in der Vergangenheit möglich. Gedacht war die Abgabe digitaler Bücher ursprünglich für Behörden, obwohl auch E-Books von Verlagen angenommen wurden. Allerdings konnte die Landesbibliothek lange Zeit nur E-Books im pdf-Format annehmen. Mit großer Verzögerung hat die niedersächsische Landesbibliothek nun ein Portal eröffnet, dass es Verlagen, Behörden und Institutionen erlaubt, Formate wie EPUB oder die Kindle-Formate hochzuladen.
Nutzer der Landesbibliothek haben über dieses Portal die Möglichkeit, digitale Texte zu suchen und, je nach Art der Freigabe, gegebenenfalls auch zu lesen.
Das Hochlade-Verfahren ist ähnlich wie bei der DNB, allerdings müssen weniger Daten angegeben werden. Auch das Einpflegen in den elektronischen Katalog dauert länger. Letzteres liegt wahrscheinlich an den geringeren Mitteln, die der Landesbibliothek im Vergleich zur Nationalen Deutschen Bibliothek zur Verfügung stehen. Anders als bei der DNB funktioniert die Kommunikation mit der Stelle für Pflichtabgaben schnell und reibungslos. Fragen werden immer geduldig beantwortet.