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VGWort – Mit Blogtexten Geld verdienen?

VGWort

Für gedruckte Bücher und E-Books bekommen Autor*innen Honorare von ihren Verlagen oder den Veröffentlichungsplattformen. Texte im Internet, z. B. im Blog oder auf der Autorenseite können jedoch auch Geld einbringen. Dazu müssen diese Texte regelmäßig bei der VGWort gemeldet werden.

Was ist die VGWort?

Die VGWort ist eine Verwertungsgesellschaft, also eine Einrichtung, die Urheberrechte für eine große Anzahl von Urheber*innen verwaltet und die Vervielfältigung, Aufführung, Sendung und Verbreitung im Internet kontrolliert. Sie sammelt Geld von denjenigen Personen und Einrichtungen, die das geistige Eigentum anderer nutzen oder Vervielfältigen. Das gilt für das Verleihen von Büchern in Bibliotheken, das Ausrichten von Lesungen, das Senden von Texten in Rundfunk und Fernsehen, die Verwendung von Texten in Bildungsmaterialien, das Kopieren von Büchern oder Texten. Auch Texte aus dem Internet können, zumindest theoretisch, ausgedruckt und weitergegeben werden. Deshalb vergütet die VGWort unter bestimmten Bedingungen auch den Zugriff auf Online-Texte.

Autor*innen benötigen einen Wahrnehmungsvertrag und eine einmalige Registrierung.

Wie melde ich meine Texte aus dem Internet?

Texte mit mindestens 1800 Zeichen aus dem eigenen Blog, der Autorenseite, aber auch E-Books in den Formaten E-Pub und PDF können Autor*innen ausschließlich elektronisch über die Plattform TOM melden. Auch Texte hinter einer Bezahlschranke können gemeldet werden. Eine Anleitung findet man nach dem Einloggen auf der Plattform.

Damit die Zugriffe gezählt werden können, fügt man eine Zählmarkenformel mit einem öffentlichen Identifikationscode ein. Die Formel ist in HTML und daher für Besucher*innen der Internetseite unsichtbar. Nach dem Einloggen können Zählmarken kostenlos bestellt werden. Die Zählmarkenformel befindet sich auf der Seite, auf der die Zählmarken zum Download bereitstehen.

Um den Text für eine Ausschüttung zu qualifizieren, wird jedes Jahr ein Mindestzugriff festgelegt. Bei der Zählung der Zugriffe werden Session-Cookies hinterlegt, daher benötigt die Datenschutzerklärung des Blogs oder der Autorenseite eine Ergänzung.

Die Zählmarkenformel mit dem öffentlichen Identifikationscode sollte nach Möglichkeit ganz am Anfang des Texts noch vor dem ersten Wort oder dem ersten Bild eingefügt werden. Die Meldung der Texte erfolgt über das TOM-Portal unter der Eingabe des dem öffentlichen Identifikationscode zugeordneten privaten Codes. Anschließen fragt ein Formular Informationen zu der oder dem Urheber*in und dem Text ab. Die Meldung ist schnell erledigt, doch es empfiehlt sich, die veröffentlichten Texte regelmäßig zu melden, um die Sitzungen überschaubar zu halten.

Am 1. Juni, bzw. am 1. Juli eines Jahres ist Meldeschluss.

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