Das digitale Erbe verwalten

das digitale Erbe

Das digitale Erbe sind unsere Spuren im Internet, hauptsächlich unsere Benutzerkonten in den sozialen Medien und auf Veröffentlichungsplattformen. In Zeiten einer Pandemie oder einer anderen Krise erinnern wir uns unserer Sterblichkeit. Wie können wir unseren Erben die Verwaltung und Auflösung unseres digitalen Nachlasses erleichtern?

Das digitale Erbe verwalten – Es gilt das Erbrecht

In Deutschland gilt hinsichtlich des digitalen Nachlasses das Erbrecht. Alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen an Online-Diensten gehen auf die Erben über. Jeder von uns sollte sich daher rechtzeitig überlegen, wer diese Aufgabe übernehmen soll und dies gegebenenfalls mit in das Testament aufnehmen lassen.

Den digitalen Nachlassverwalter unterstützen

Um die Arbeit des Verwalters oder der Verwalterin des digitalen Nachlasses zu erleichtern, sollten Sie eine Liste Ihrer digitalen Konten anlegen und aktuell halten. Diese Liste und die dazugehörigen Passwörter sollten Sie an einer sicheren Stelle aufbewahren. Sollten Sie diese Verfügungen nicht in Ihrem Testament vorgenommen haben, obliegt dieser Person auch zu entscheiden, was mit den Daten auf Ihrem Computer, Laptop, Tablet, Handy oder anderen digitalen Geräten geschehen soll.

Hilfreich ist es, für die digitalen Nachlassverwalter*innen eine Vollmacht auszustellen. Sie können eine Mustervollmacht bei der Verbraucherzentrale abrufen.

Einige Internetdienste wie Google oder Facebook bieten Ihnen die Möglichkeit, eine Person zu benennen, die nach Ihrem Tod über Ihre Konten entscheiden darf. Bei Google ist das der Kontoaktivitätsmanager, den Sie zu Lebzeiten einrichten. Benennen Sie dort eine Person Ihres Vertrauens, die sich nach Ihrem Ableben um die Abwicklung Ihres Kontos kümmert. Bei Facebook können Sie Nachlasskontakte festlegen. Außerdem setzt Facebook ein Konto in den Gedenkzustand.

Im JuraForum finden Sie einen weiterführenden Artikel.

Für Autoren

Die Rechte an Büchern, E-Books, Artikeln etc. fallen ebenfalls an die Erben. In den Verlagsverträgen gibt es dazu Klauseln. Doch Self-Publisher haben eine umfangreiche Hinterlassenschaft an literarischen Werken bei Veröffentlichungsplattformen. Erstellen Sie auch zu den einzelnen Plattformen, über die Sie digitale Texte erstellt und veröffentlicht haben eine Vollmacht und hinterlegen Sie die mit den anderen Vollmachten. Wenn Sie Wünsche haben, wie Ihre Erben mit Ihren Werken nach Ihrem Tod umgehen sollen, besprechen Sie das nach Möglichkeit. In diesem Fall ist es sinnvoll, das Testament von einem Notar aufsetzen zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche rechtskonform sind.

 

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