Preisbindung für Bücher in Deutschland

Preisbindung

In Deutschland und Österreich gilt eine Preisbindung für Bücher. Ziel dieser Buchpreisbindung ist der Schutz des Buchs als Kulturgut und die Gewährleistung einer möglichst breiten Verbreitung und Zugänglichkeit von Büchern.

Produkte mit Preisbindung

Die Buchpreisbindung in Deutschland wurde 1888 eingeführt und galt zunächst nur für Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, hatte aber schnell Auswirkungen auf die gesamte Buchbranche. Erst 2002 wurde die Preisbindung gesetzlich verankert.

Betroffen von dem Gesetz sind neben gedruckten Büchern auch Musiknoten und kartografische Werke, sowie deren elektronische Ausgabe, etwa als Hörbuch oder E-Book. Grundsätzlich gilt das Gesetz nur für den deutschen Markt. Auch Gebinde aus einem Buch und einem nicht verlagstypischen Produkt (z. B. ein Spielzeug oder Schokolade) fallen unter das Gesetz, wenn das Verlagsprodukt die Hauptsache des Gebindes ausmacht. Fremdsprachige Bücher, die hauptsächlich für den deutschen Markt produziert werden, etwa Lektüren für den Fremdsprachenunterricht, unterliegen dem Gesetz ebenso.

Verschiedene Ausgaben eines Titels, etwa Hardcover, Taschenbuch, E-Book, können verschiedene Preise haben.

Dauer der Preisbindung

Der Verlag oder selbstverlegende Autor*innen legen den Preis des Buchs oder E-Books bei der Veröffentlichung fest. Der festgelegte Preis gilt für 18 Monate. In dieser Zeit müssen alle Bücher verkaufenden Geschäfte oder Onlineshops diesen Preis verwenden. Die Information über die Höhe des Preises beziehen sie normalerweise über das Verzeichnis lieferbarer Bücher VLB, wo die Verlage oder Self-Publisher*innen den Titel des Buches samt Preis gemeldet haben.

Im VLB können auch abweichende Preise wie Mengenpreise oder Subskriptionspreise hinterlegt werden. Solche sind bei entsprechender Begründung im Rahmen des Gesetzes möglich. Ebenso ist es möglich, Zwischenhändlern oder Buchhandlungen Rabatte zu gewähren.

Nur der Verlag oder die selbstverlegende Autorin, bzw. Autor darf nach Ablauf der 18 Monate den festgelegten Preis aufheben.

Ausnahmen von der Preisbindung

Auch während der 18 Monate kann ein Exemplar des Buchs ausnahmsweise zu einem geringerem Preis verkauft werden. Mängelexemplare müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Da das eine beliebte Umgehung des festgelegten Preises ist, kontrolliert der Börsenverein mitunter die vermeintlichen Mängelexemplare. Weisen die Bücher keinen Schaden auf, erhebt der Börsenverein Klage gegen die Buchhandlung.

Die kostenlose Überlassung eines Buchs, etwa an Buchblogger ist möglich, solange keine Verpflichtung mit dem Geschenk verbunden ist. Private Verkäufe einzelner Bücher fallen auch nicht unter die Preisbindung, da es sich nicht um gewerbliche Verkäufe handelt. Der Börsenverein und auch das Finanzamt haben allerdings immer ein Auge auf Marktplätze wie Ebay.

Die Preisbindung verbietet nicht die Änderung des Preises während der 18 Monate. Die entsprechende Maske im VLB sieht ausdrücklich Preisaktionen vor, die jedoch eine bestimmte Vorlauffrist haben, weil Buchhandlungen ihre Preise für gedruckte Bücher anpassen müssen. Preisaktionen bei E-Books sind meist kurzfristiger möglich, entscheidend sind die Fristen, die die Veröffentlichungsplattformen vorgeben, damit die Onlineshops die neuen Preise einpflegen können. Wer E-Books nur über Amazon verkauft, muss sich mit diesen Fragen nicht auseinandersetzen.

Die deutsche Buchpreisbindung gilt nicht für andere Länder, allerdings haben einige Länder vergleichbare Regelungen.

 

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