Letzte Woche erhielt ich mit der Post einen Rabattgutschein im Wert von fünf Euro. Der großzügige Geber war ein bekannter Buchhändler, präsent mit Filialen in zahlreichen Städten und auch online.
Fünf Euro sind fünf Euro. Es ist keine große Summe, aber an einem Buch wäre es ein großer Anteil … Wäre.
Der Gutschein galt nicht für Bücher. Er konnte nur eingelöst werden, wenn die Bestellung Produkte aus dem Non-Book-Bereich im Wert von mehr als fünf Euro beinhaltete.
Warum das? Die Antwort stand im Kleingedruckten, aber als Inhaberin eines Verlages kannte ich sie schon.
In Deutschland gibt es keine Rabatte auf Bücher. Buchpreise sind gebunden und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen reduziert werden. Rabattaktionen durch einen Buchhändler sind abmahnfähig.
Das Thema ist komplex und beschäftigt Anwälte in der ganzen Republik, wie man hier sehen kann.
Nun lockt praktisch jeder Händler mit Vergünstigungen. Drei Dosen Suppe für den Preis von zwei, zu drei Exemplaren dieses raffinierten Werkzeugs kostenlos eine Tube des passenden Reinigungsmittels.
Im Buchhandel ist dies nicht gestattet. Das ist ein Grund, weshalb wir im Buchladen an der Ecke Schokolade, Kaffeebecher und Kuscheltiere kaufen können, außerdem Bleistifte, Grußkarten, Duftradiergummis und Kerzenständer, und auch noch Bücher. Die scheinen in manchen Buchhandlungen zur Nebensache zu werden. Die Duftradiergummis dürfen reduziert angeboten werden, die Bleistifte können man als Draufgabe zur Schokolade erhalten. Bücher können auch bei Geschäftsaufgabe nur zum Listenpreis abgegeben werden.
Ich habe meinen Gutschein ins Altpapier geworfen. Schade. Es stehen Geburtstage an … das wurden Bücher gewünscht, keine Duftradiergummis.