Verwaltungsverfahren unterliegen Änderungen. In den USA ist offensichtlich eine Veränderung im Umgang mit den Steuernummern geplant. Seit Oktober 2012 gilt eine Interimsregelung, also eine vorübergehende Regelung. Ab Januar 2013 soll die neue Regelung gelten. Die Änderungen bestehen in der Hauptsache in strengeren Auflagen für die einzureichenden Dokumente. (hier gibt es mein kostenloses PDF zu US-Steuernummern)
Zwei Fragen stellen sich nun:
- Für welche US-Steuernummern gilt das Interimsverfahren?
- Sind auch nicht in den USA ansässige Autoren betroffen?
1. Für welche US-Steurnummern gilt das Interimsverfahren?
Betroffen sind ausschließlich Neuanträge für TIN / ITIN. Das ist die Nummer für Personen.
Neuanträge für EIN sind nicht betroffen. Wer also für seine Firma eine US-Steuernummer benötigt, beantragt diese weiterhin wie hier beschrieben.
2. Sind auch nicht in den USA ansässige Autoren betroffen?
Wer nicht in den USA lebt, aber ein Einkommen aus den USA bezieht, beispielsweise Tantiemen für Bücher oder E-Books, ist nicht betroffen. Allerdings wird in den FAQs der US-Steuerbehörde darauf hingewiesen, dass Anträge von solchen Personen mit erhöhter Aufmerksamkeit bearbeitet werden. In den FAQ heißt es:
While existing documentation standards will be maintained only for these applicants, scrutiny of the documents will be heightened.
Konsequenzen des Interimsverfahrens
Das Antragsverfahren für TIN / ITIN gilt unter nicht in den USA Ansässigen als kompliziert. Selbst Mitarbeiter der US-Botschaft in Frankfurt/Main sagen dies. Von daher könnte die „erhöhte Aufmerksamkeit“ zu mehr Problemen und Verzögerungen in der Antragsbearbeitung führen.
Möglicherweise ist es ratsam, die Unterstützung sogenannter Acceptance Agents in Anspruch zu nehmen. Diese Personen oder Firmen sind berechtigt, für die US-Steuerbehörde Anträge anzunehmen. Sie leisten auch Unterstützung beim Ausfüllen der Unterlagen und beraten über die notwendigen Dokumente und Nachweise. Dieser Service ist selbstverständlich nicht kostenlos, erspart aber wahrscheinlich viel Ärger. Hier ist die aktuelle Liste der US-Steuerbehörde für Acceptance Agents in Deutschland.
Nach wie vor ist es einfacher, eine EIN zu beantragen. Ich empfehle daher zu überlegen, ob die Gründung einer Firma nicht die elegantere Variante ist.