EIN – amerikanische Steuernummer beantragen

 Schulferien und Hitzewelle haben den versprochenen Post verzögert, aber nun ist er da.

Autoren, die bei KDP, Create Space, Smashwords oder anderen US-amerikanischen Plattformen E-Books oder Bücher verkaufen wollen, benötigen eine von beiden: TIN oder EIN. Beides sind amerikanische Steuernummern. (hier gibt es mein kostenloses PDF zu US-Steuernummern)

Man fragt sich natürlich, wieso man als in Deutschland lebende und veröffentlichende Person eine Steuernummer für das amerikanische Finanzamt braucht. Wie alle Steuerangelegenheiten ist die Erklärung kompliziert und lässt sich nur heruntergekocht auf eine einfache, und deshalb wahrscheinlich für Experten unzutreffende, Formulierung verstehen. Darum möchte ich auch betonen, dass es sich hier lediglich um einen Erfahrungsbericht handelt, nicht um eine Beratung.

Steuern zahlen in zwei Staaten?

Create Space, KDP, Smashwords et al sind US-amerikanische Firmen mit Sitz in den USA. In den USA versteuern sie ihre Einkünfte. Autoren, die über diese Firmen publizieren, erwirtschaften Geld in den USA und in Deutschland. Also müssten sie in beiden Staaten Steuern zahlen.

Das wäre ärgerlich. Weil es auch große Unternehmen betrifft, die kleine Ein-Frau-Show interessiert Gesetzgeber nicht, haben die USA und Deutschland sich geeinigt, dass Einkünfte nur in dem Land versteuert zu werden brauchen, in dem die steuerpflichtige Person lebt, bzw. in dem ihre Firma sitzt. Man nennt diese Einigung Doppelbesteuerungsabkommen. Was das ist, wird hier erklärt. Den Text des Doppelbesteuerungsabkommens kann man hier lesen (Link zum PDF anklicken.).

Wenn also deutsche Autoren also über US-amerikanische Plattformen veröffentlichen, werden sie zwar in beiden Staaten steuerpflichtig, müssen aber nur in Deutschland Steuern auf ihre Tantiemen zahlen.

US-Steuernummern – welche passt zu mir?

Soweit so gut. Wie macht ein deutscher Autor nun der Steuerbehörde der USA, dem Internal Revenue Service IRS, und den Betreibern der jeweiligen Veröffentlichungsplattform klar, dass er sein Geld ausschließlich in Deutschland versteuern möchte?

Auf den Informationsseiten von KDP erhält man einige wenige Informationen und ebenso einige Links zur IRS und zu den notwendigen Formularen. Das ist wenig übersichtlich gestaltet, lässt sich aber auf folgende Fragen und Antworten zusammenfassen:

  1. Veröffentliche ich als private Person? – Dann benötige ich eine TIN (Tax Identifikation Number): Formular W-7.
  2. Veröffentliche ich als Firma (egal wie klein, egal ob mit oder ohne Angestellte)? – Dann benötige ich eine EIN für (potentielle) Arbeitgeber (Employer Identification Number): Formular SS-4.
  3. Wie informiere ich die jeweilige Veröffentlichungsplattform (Create Space, KDP, Smashwords u. ä.)? – Angabe der TIN oder EIN auf Formular W-8BEN.

Es scheint sehr kompliziert zu sein, eine TIN für Privatpersonen, also freiberufliche Autoren zu erhalten. Zu diesem Thema finden sich zahllose Posts, und es beruhigt nur wenig, dass auch Autoren aus englischsprachigen Ländern über Probleme bei der Beantragung klagen. Bei der IRS finden sich die Adressen von Agenturen, die solche Anträge gegen Gebühr übernehmen. Die US-Botschaft in Frankfurt/Main nimmt oder nahm wenigstens im Mai 2012 keine Anträge entgegen, leitete sie auch nicht weiter, gibt aber zu, dass das Antragsverfahren langwierig ist.

Glücklicherweise gibt es jedoch die EIN. Diese zu beantragen ist nicht schwierig und nicht zeitaufwändig, der Antragsteller muss jedoch eine Firma sein. Da es grundsätzlich vorteilhafter ist, als Firma zu veröffentlichen, sollte also jeder Autor schnellstens die zuständige Gemeinde aufzusuchen und ein Gewerbe anmelden. Das deutsche Finanzamt meldet sich dann und ist sehr entgegenkommend, aber hat keine Ahnung von EINs!

Alle weiteren Ausführungen beziehen sich also auf die Beantragung einer EIN.

EIN für Firmen beantragen

Wer eine EIN beantragt, benötigt das Formular SS-4. Man kann  es von KDP herunterladen oder  bei der IRS oder hier. Das Formular von 2010 war 2012 noch gültig. Die Anleitungen zum Ausfüllen sind hier zu finden. Es ist alles auf Englisch. Bei KDP ist auch ein ausgefülltes Formular als Beispiel, aber das scheint nur für britische Staatsbürger zu gelten, deshalb gibt es hier keinen direkten Link dorthin.

Ausfüllen eines Formulars SS-4

Zeile 1 – Legal Name of entity or individual for whom the EIN is being requested: eigener Name

Zeile 2 – Trade name of business: Name der Firma (Achtung: Kleinunternehmer müssen laut deutschem Recht ihren Namen im Firmennamen haben.)

Zeile 3 – Executor, administrator, trustee, „care of“ name: Name der ausführenden Person, also meistens der eigene Name

Zeile 4a/b: Adresse der Firma, Zeile 5a/b: Postadresse, falls abweichend

Zeile 6 – Country: das Land, also Germany

Zeile 7a/bUpdate: Ein Leser meldete im Oktober 2018, dass bei ihm folgende Angaben verlangt wurden:

Zeile 7a: Name der Verantwortlichen (Name of resposible party)

Zeile 7b: Foreign oder Non-US-citizen (Ausländer oder nicht-US-Bürger)

Zeile 8a – Is this application for a limited liability company (LLC) or a foreign equivalent? No ankreuzen, es sei denn, man hat eine Limited oder GmbH gegründet. Davon gehe ich nicht aus.

Zeile 8b/c – if 8a is „Yes“ … : nicht ausfüllen

Zeile 9a – Type of entity: Sole proprietor ankreuzen, die Felder dahinter ignorieren

Zeile 9b – nicht ausfüllen

Zeile 10 – Reasons for applying: „Compliance with IRS withholding regulations“ ankreuzen. Die Antwort bezieht sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen.

Zeile 11 – Date business started or acquired: Das Datum der Firmengründung steht auf dem Gewerbeschein. Dieses Datum eintragen.

Zeile 12 – Closing month of accounting year: Letzter Monat eines Steuerjahres: December

Zeile 13 – Highest number of employees in the next 12 months: Höchste Anzahl der Arbeitnehmer in den nächsten zwölf Monaten. Drei Bereiche sind angegeben, jedesmal eine Null hinschreiben und Zeile 14 überspringen.

Zeile 15 – First date wage or annuities were paid …: Wann wurde zuerst Lohn gezahlt? N/A schreiben

Zeile 16 – Check one box that best describes the principal activity of your business: Welches Kästchen beschreibt am besten die Aktivität der Firma? – other ankreuzen und dahinter publishing services oder etwas Passendes schreiben.

Zeile 17 – Indicate principal line of … services provided: Der Tätigkeitsschwerpunkt der Firma – Ich habe publishing e-books geschrieben, das trifft wohl bei den meisten zu.

Zeile 18 – Has the applicant entity showing on line 1 ever applied or received an EIN? Hat man schon eine EIN beantragt? No.

Nun kann man das Formular Unterschreiben, Fax- und Telefonnummer angeben, Vorwahl für Deutschland nicht vergessen. Wenn man am PC ausfüllt, reicht der Platz für die gesamte Telefonnummer nicht aus. Ich habe das Dokument ausgedruckt und Ländervorwahl und Ortsvorwahl per Hand ergänzt.

Das ausgefüllte Formular SS-4 faxt man nach Philadelphia  (unten auf der Seite) an folgende Nummer: +13047079471 alias 0013047079471. Dies ist eine andere Nummer als auf der KDP-Seite angegeben, steht aber bei der IRS für solche Zwecke.

Achtung! Die neuen Kontaktdaten lauten:

Internal Revenue Service Center
Attn:  EIN International Operation
Cincinnati,  OH  45999
Fax-TIN:  859-669-5987

Nach fünf Wochen hatte ich meine EIN per Post. Man kann auch in Philadelphia anrufen, aber so eilig hatte ich es nicht.

Im nächsten Post beschreibe ich, wie man ein Formular W-8BEN für die Veröffentlichungsplattform ausfüllt.

Eine Übersicht über aktuelle Änderungen finden Sie hier.

56 thoughts on “EIN – amerikanische Steuernummer beantragen”

  1. Hi,
    vielen Dank für die ausführliche Anleitung. Ich habe allerdings meinen Antrag gerade zurückbekommen – vielleicht kannst Du das in der Anleitung ändern. Die Behörde verlangt von mir:
    Zeile 7a: Name of responsible Party
    Zeile 7b: FOREIGN oder NON-US CITIZEN

    Ciao, Harry

  2. Liebe Martina,

    herzlichen Dank für Ihr Engagement und die vielen nützlichen Informationen.

    Falls möglich würde ich gerne eine Frage zum Ausfüllen des SS-4 stellen.

    Apple vermerkt in meinem iTunes Connect Account automatisch das Bundesland (Baden-Württemberg) obwohl das nicht in meinem apple-ID-account steht. Dies ist nicht korrigierbar.

    Sollte man das für die IRS irgendwo in SS-4 vermerken oder genügt GERMANY?

    Auf Rückmeldung freut sich

    Ullrich Hoffmann

    1. Lieber Ullrich,

      in amerikanischen Adressfeldern ist für Deutsche oft das Bundesland
      voreingestellt. Das Feld entspricht dem für die amerikanischen
      Bundesstaaten. Damit es nicht zu Verwirrungen kommt, solltest du es
      einfach stehen lassen.

      Viele Grüße

      Martina Sevecke-Pohlen

  3. Hallo Martina,
    super erklärt, Danke.
    Ich versuche seit zwei Tagen vergeblich mein SS-4 Formular auf die Nummer, die am Formular angegeben ist 001-859-669-5987 zu faxen und erhielt jedes mal die Info: keine Verbindung. Jetzt habe deine Seite gefunden und die Nummer in Philadelphia und : Es hat endlich funktioniert 🙂 Danke.

  4. Hallo Martina!

    Ich hab es glaube ich noch immer nicht verstanden. Ich dachte das Formular W-8BEN sei dazu da um eine Doppelversteuerung zu verhindern! Ich dachte wenn man dieses Formular ausfüllt, dann zahlt man die Steuern in seinem eigenen Land und nicht in der USA! Für was braucht man dann noch eine TIN oder EIN? Ich hoffe du kannst mir Auskunft geben, kenne mich schon nicht mehr aus mit dem Ganzen!
    Liebe Grüße

    1. Hallo Nici,

      anders als in vielen EU-Ländern üblich möchte die US-Steuerbehörde zuerst wissen, wer du bist. Das erfährt sie durch die Steuernummer. Anschließend teilst du über das W-8BEN mit, dass du dich auf das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beziehst. Die US-Steuerbehörde sieht in ihren Daten über dich nach, stellt fest, dass du die Voraussetzungen dafür erfüllst und teilt das mit (wem auch immer du das W-8BEN gegeben hast). Die Befreiung von der US-Steuer ist also ein zweiteiliger Vorgang.

      Ich hoffe, das hilft dir weiter. 🙂

      Viele Grüße

      Martina

      1. Danke für deine Antwort liebe Martina!

        muss ich also jetzt doch zuerst eine TIN oder EIN beantragen? Und dann noch zusätzlich das W8BEN ausfüllen und in die USA schicken? Es reicht also nicht nur das W8BEN auszufüllen?
        Läuft das bei Create Space eigentlich gleich ab wie bei Kindle mit den Steuern?

        Liebe Grüße

        1. Hallo Nici,

          die Antwort auf alle Fragen ist JA. Das W-8BEN musst du an die entsprechenden Adressen von KDP und CreateSpace schicken, bzw. bei anderen Firmen an die angegebenen Adressen. Die müssen sonst die US-Steuern für dich einbehalten. Manchmal gibt es auch die Möglichkeit, das W-8BEN online abzuliefern.

          Viele Grüße, Martina

          1. Hallo!
            Ich glaube ich habe es jetzt verstanden, das W8BEN ist das Formular, in dem man seine Steuernummer angibt. Man braucht jedenfalls eine TIN, entweder beantragt man eine US TIN oder man nimmt seine eigene von seinem Land. Diese eigene Steuernummer von seinem eigenen Land ist bereits die TIN richtig? Das heißt meine Steuernummer ist gleichzusetzen mit der TIN richtig? Und das gebe ich einfach im W8BEN Formular ein! Ich hoffe es ist so wie ich mir das jetzt denke.

            Vorher dachte ich, ich muss eine US TIN beantragen, und dann noch zusätzlich mit dem W8BEN bestätigen, dass ich eine eigene Steuernummer habe um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Nun glaube ich aber, meine eigene Steuernummer ist bereits die TIN und in dem ich sie angebe, gilt das als TIN. Ich muss nicht extra eine US TIN beantragen. Und das W8BEN ist ein generelles Formular um seine Steuer anzugeben, richtig? Früher dachte ich das W8BEN ist ein Formular extra nur um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Ich hoffe ich hab es jetzt richtig verstanden.

            Liebe Grüße

          2. Nici, du brauchst eine US-Steuernummer, entweder eine ITIN oder eine EIN. Damit machst du dich sozusagen bei den Steuerbehörden in den USA bekannt – es gibt dich dort. Wenn du die US-Steuernummer erhalten hast, füllst du ein W-8BEN aus, trägst deine US-Steuernummer ein und schickst das W-8BEN an KDP, CreateSpace oder deine andere US-amerikanische Veröffentlichungsplattform. Die Leute da lesen deine US-Steuernummer und nehmen wahr, dass du dich auf das Doppelbesteuerungsabkommen beziehst. Sie schicken dein W-8BEN an die US-Steuerbehörden und fragen, ob es dich gibst und ob es okay ist, dass du keine US-Steuern bezahlst. Die Steuerbehörde sucht deine Akte, sieht, dass es dich gibt und dass du nicht in den USA lebst und nicht die US-Staatsbürgerschaft hast. Dann sagen sie, okay, zahlt die Steuern direkt an Nici. Nici versteuert das Geld in Deutschland. KDP usw. sagen, prima, wir überweisen die Tantiemen mit den Steuern.
            Das ist umständlich, aber es ist eben so. Schau noch einmal hier nach: https://kdp.amazon.com/help?topicId=AE2UUB8RKZIHN
            Viele Grüße, Martina

          3. Hm ok danke, ist also doch so wie ich zuerst vermutet habe. Die bei KDP haben mir das irgendwie anders erklärt, kommt mir vor. Aber ich verstehe was du meinst, und es wird schon so sein. Du hast immerhin Erfahrung damit. Zahlt es sich überhaupt aus das W8BEN auszufüllen und in Deutschland die Steuern zu zahlen? Ist Amerika nicht sowieso günstiger mit den Steuern nach dem man eine TIN hat? Oder ist es tatsächlich so, dass man ohne dieses Formular, wirklich doppelt Steuern zahlen muss?
            Danke übrigens für deine Hilfe. Es ist wirklich nicht leicht bis man hier mal den Durchblick hat.

          4. Ja, das ist leider so, dass du in beiden Ländern Steuern müsstest. Ohne US-Steuernummer und W-8BEN muss KDP die US-Steuer von deinen Tantiemen abziehen. Den Rest musst du in Deutschland versteuern. Ich habe gehört, dass es ziemlich kompliziert ist, als in Europa lebender nicht-US-Bürger die einbehaltenen US-Steuern in einer Steuererklärung zurückzubekommen. Da ist es besser, den Kampf um die Steuernummer und W-8BEN auszufechten und dann die Tantiemen einfach hier zu versteuern. Aber wenn man mitten in diesem Verfahren steckt, verliert man leicht den Überblick. Freut mich, dass ich dir helfen kann.

  5. Hallo Martina, nochmals vielen Dank für die Tipps. Vielleicht betrifft es ja auch andere, deshalb schildere ich kurz meine (Hinter)gründe, weshalb ich eine Steuernummer beantragen muss. Ich bin als Solo-Musiker tätig und habe ein kleines Plattenlabel, auf dem ich meine eigene Musik vertreibe; also Tonträger (CDs,Vinyl) und Digitale Downloads. Für letzere möchte ich eine eigene Plattform auf iTunes eröffnen. Grundsätzlich empfehlen die den Einsatz sog. Aggregatoren, also „Mittelsmänner“, die (für Geld) die Arbeit des Aufbereitens und Hochladens der Musikdateien auf alle möglichen Downloadplattformen übernehmen. Es führt jetzt zuweit, weshalb ich nicht länger diese Dienste in Anspruch nehmen will. Aber iTunes ermöglicht grundsätzlich auch den direkten Zugang, fragt aber zu erfüllende Kriterien seitens des Antragstellers ab. z.B. eine A U.S. Tax ID. so kommt also die Lawine ins Rollen 😉

      1. Ja, habe aber verstanden, dass der Prozess anscheinend zweigeteilt ist. Also erst die Steuernummer beantragen (damit iTunes zufrieden ist) und dann das fw8BEN hinterschieben, damit ich meine Steuer nur in Deutschland zahlen muß. Ist das Richtig?

  6. Hallo Martina,
    danke für die Infos. Ist es denn mit der EIN getan oder möchten die USA dann auch jährlich eine Steuererklärung von mir haben. Gibt es vielleicht auch Nachteile, eine US-Steuernr. zu haben?
    Viele Grüße
    Ingo

  7. Hallo,
    bin absoluter Neuling in der E-Book-Branche, deshalb verzeiht mir bitte meine naive Frage. Ich würde gerne meinen ersten E-Book-Roman bei AMAZON kdp Deutschland veröffentlichen. Mich interessieren die internationalen Märkte (noch) nicht. Brauche ich trotzdem eine ITIN, EIN, um mich bei AMAZON anmelden zu können?
    Viele Grüße
    Joachim

    1. Hallo Joachim,

      deine Frage ist nicht naiv. Am Anfang sammelt man Informationen, da stellt man einfach viele Fragen. Wenn du ausschließlich über Amazon.de verkaufst, benötigst du keine US-Steuernummer.

      Viele Grüße

      Martina Sevecke-Pohlen

      1. Hallo Martina,
        vielen Dank für die Info! Anfangs erfährt man über AMAZON „alles sei absolut easy und alles ging ganz schnell über die Bühne“ und dann bleibt man an solchen Details, die ja nicht ganz unwichtig sind, hängen und sieht bald den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
        Das etwas panikartige Grübeln meinerseits hatte und hat aber auch etwas Gutes: In der Zwischenzeit überlege ich mir, ob ich meinen E-Book-Roman (er liegt im mobi- und im epub-Format vor) bei Xinxii einstelle.
        Viele Grüße
        Joachim

        1. Hallo Joachim,

          Xinxii ist auf jeden Fall eine gute Wahl, weil du die Möglichkeit hast, dein E-Book zahlreiche andere Online-Buchhandlungen distribuieren zu lassen.

          Viele Grüße

          Martina

  8. Danke, eine sehr gute Information! Ich habe schon Jahre damit verbracht, eine ITIN haben zu wollen. Die EIN kam sofort, schon nach wenigen Tagen per Fax und inzwischen auch offiziell.

    Allerdings ist Amazon bzw. Create Space dafür umso komplizierter: Die haben beide Anträge am gleichen Tag abgelehnt. Grund: „Frage 9b sei nicht beantwortet“.

    Da steht hier „nicht ausfüllen“, da habe ich mich dran gehalten. Aber ohne ein Kreuz bei Zeile 9b, daß die EIN in Zeile 6 steht, gilt diese bei Amazon als nicht existent. die sind da bürokratischer als die IRS.

    Hab erstmal einen Wutanfall bekommen, mir reicht schon deutsche Bürokratie. Aber vermutlich machen sie es, weil wir Deutsche sind – kenne ich zumindest aus Italien so, daß man da gezeigt bekommt, daß man das dauch kann…

    Hab nun erstmal gefragt, was noch ist, habe keine Lust,d as jetzt 10x hinzuschicken und nach und nach über noch fehlende Häkchen aufgeklärt zu werden…

    1. Tut mir leid, dass es nicht geklappt hat. Ich habe den Post noch einmal gelesen:http://wp.me/p2n4vV-hc . Dort steht, dass im Formular W-8BEN 9b ausgefüllt wird. Kontrollieren Sie bitte, ob Sie das in Ihrem Antrag nicht doch getan haben. Falls ja, nichts schützt uns gegen Bürokratie oder schiere Blödheit auf Seiten der Bearbeiter. Wenn Sie noch weitere Informationen von Amazon/CreateSpace bekommen, wäre es sehr nett, wenn Sie sie an mich weitergeben würden. Viele Grüße, Martina Sevecke-Pohlen

  9. Hallo Martina,

    danke für die gute Zusammenfassung und Erklärung. Nur ein Punkt: Also Autor brauchst Du kein Gewerbe anzumelden, sondern kannst als Freiberufler eine Steuernummer beantragen und zählst damit als selbstständiges Unternehmen, aber hast den Ärger mit IHK usw. nicht.

    1. Hallo Daniela,

      Autoren brauchen natürlich kein Gewerbe anzumelden. Welche Unternehmensform ein Autor wählt, hängt von vielen Faktoren ab, die jeder einzelne am besten überblickt. In einigen Fällen, und die US-Steuernummern sind so ein Fall, haben Gewerbetreibende Vorteile, in anderen Freiberufler.

      1. Hm, meines Wissens und meinen Recherchen nach wird in den USA nicht zwischen Gewerbe und Freiberuf unterschieden, so dass es für die US-Steuerbehörde ganz egal ist, ob ich in Deutschland ein ‚angemeldetes Gewerbe‘ habe oder als z.B. freiberufliche Übersetzerin (was ja auch ein ‚Unternehmen‘ mit eigener Steuernummer ist) tätig bin. Ein amerikanischer Kollege hat mich ganz entsetzt angeschaut, als ich mal versucht habe, ihm den Unterschied zu erklären.

        1. Ich denke manchmal, die Regelungen hierzulande sollen von der Selbstständigkeit abhalten. Autoren, die nur schreiben, sind Freiberufler, Autoren, die schreiben und Bücher verlegen, üben ein Gewerbe aus.

          1. Autoren, die schreiben und Bücher verlegen, üben ein Gewerbe aus.

            Nein, tun sie nicht, solange sie nur ihre eigenen Werke verlegen und verkaufen. Das hat der Bundesfinanzhof so schon 1976 festgelegt. Steht ganz eindeutig so in der aktuellen Ausgabe des Mediafon-Ratgebers. Die Seite kann ich leider nicht verlinken, da sie nur für Leute zugänglich ist, die den Ratgeber gekauft haben.

            Es kann sein, dass manche lokale Gewerbeämter das anders sehen, aber dann ist das ein Problem mit dem jeweiligen Gewerbeamt und entspricht nicht der Gesetzeslage.

          2. Das Urteil weist auch auf den Umfang der Tätigkeit hin. Wie dem auch sei, es ist für deutsche Autoren vorteilhafter, der IRS gegenüber als (potentieller) Arbeitgeber aufzutreten, einfach aus dem Grund, dass die entsprechende Steuernummer schnell und problemlos erteilt wird.

  10. Hallo Martina,

    hier kurz der Stand der Dinge: das Fax ging nun endlich durch, die Nummer 001 267 941-1055 scheint doch die Richtige zu sein.
    Jetzt bin ich gespannt, wann wir die EIN erhalten. Wie hast du sie denn damals bekommen? Via Fax oder via Post?

    Viele Grüße und nochmal vielen Dank für deine Hilfe
    Natascha

    1. Hallo Natascha,
      prima, dass es geklappt hat. Bei mir hat es fünf Wochen gedauert, bis ein Brief kam. Das ist dann ein offizielles Dokument, auf das Du Dich bei weiteren Kontakten zur IRS berufen kannst. Eigentlich unspektakulär, wenn für uns in Europa nicht so viel extra-Arbeit damit verbunden wäre.
      Viel Spaß beim Warten
      Martina

      1. Danke:-) Ich bin gespannt – wahrscheinlich kommt nach 5 wochen zunächst ein Brief, in dem ich darauf hingewiesen werde, das Formular falsch ausgefüllt zu haben 😉

        Stay tuned – ich werde berichten.
        Falls die Nummer bis Ende des Jahres nicht mehr kommt, wünsche ich dir jetzt schon mal schöne Feiertage!

        Viele Grüße
        Natascha

      2. Hallo Martina,

        es ist Zeit mal wieder den Stand der Dinge durch zu geben: tja, der Brief mit der Steuernummer ist leider (es ist mittlerweile 4 Monate her) immer noch nicht eingetroffen. Bin etwas ratlos.
        Weisst du, ob es noch einen Weg gibt, in den App-Store zu gelangen?
        Kann doch nicht sein, dass das so schwierig ist!

        Viele Grüße
        Natascha

        1. Hallo Natascha,

          ich fürchte, da hilft nur ein Anruf bei der IRS. http://www.irs.gov/pub/irs-pdf/p1635.pdf ist eine Broschüre über EIN. Auf Seite 29 steht unter der Tabelle eine Telefonnummer für den Fall, dass man keine Antwort auf den Antrag erhalten hat. Halte deine Daten vom SS-4 bereit und notiere dir das Datum, an dem du den Antrag abgeschickt hast. Mit dem App-Store kenne ich mich gar nicht aus. Ich nehme an, man muss sich bei einem der Programme für Entwickler eintragen und erhält dann weitere Informationen. Auf den allgemein zugänglichen Seiten habe ich auf die Schnelle nichts finden können.

          Viel Erfolg bei deinen Nachforschungen!
          Martina

          1. Vielen, vielen Dank, Martina! Dann werd‘ ich mal mein bestes Englisch hervor kramen;-)
            Viele Grüße
            Natascha

          2. Hey Martina,

            nach über fünf Monaten Wartezeit ist es nun soweit: ich habe endlich ein Fax mit der EIN aus Amerika geschickt bekommen! Habe schon überhaupt nicht mehr damit gerechnet! Wahnsinn, dass das so lange gedauert hat.

            Diese guten Neuigkeiten wollte ich dir natürlich nicht vorenthalten.

            Vielen Dank nochmal für deine Hilfe!
            Natascha

  11. Hallo Martina,

    zunächst einmal vielen Dank für deine ausführlichen Anleitungen zur Beantragung der EIN. Sie sind sehr hilfreich. Hast du zufällig auch die Telefonnummer der Steuerbehörde vorliegen? Ich habe diese hier: +1-215-516-6999. Sie scheint allerdings falsch zu sein.

    Besten Dank für Antwort
    Natascha

    1. Hallo Andreas,
      ja, es war sehr einfach, eine EIN zu bekommen. Schwieriger ist es, das sagte man mir auch bei der US-Botschaft, eine TIN zu erhalten. Die Acceptance Agents nehmen im Auftrag der US-Steuerbehörde Anträge an und leiten sie weiter. Sie leisten auch Hilfestellung beim Ausfüllen von Formularen, bestimmt nicht nur für eine TIN. Ihre Dienstleistung kostet Geld, aber das soll sich lohnen, wie ich von verschiedenen Leuten gehört habe. Die Änderungen, die in Deinem Link angesprochen werden, betreffen nur TIN. Es sind auch nur vorübergehende Änderungen, die anscheinend Deutsche nicht betreffen.

        1. Hallo Andreas,

          bin auch gerade dabei, eine EIN via Fax zu beantragen, bin mir aber ob der Richtigkeit der Nummer unsicher: (267) 941-1040. Plus der 001 natürlich. Komme aber nicht durch.
          Hast du eine andere Nummer verwendet?

          Telefonisch hatte ich bisher übrigens null Chance: Man kommt zwar durch – allerdings landet man in einer ellenlangen Warteschleife und die Telefonkosten-Dollars rattern nur so durch…

          Vielen Dank für weitere Hilfe
          Natascha

          1. tja, sowohl bei der einen als auch bei der anderen Nummer kommt die Ansage: kein Anschluss…
            Kann doch nicht sein!

          2. Guten Morgen Martina,

            nein, leider höre ich immer: „kein anschluss unter dieser nummer“… hast du sonst noch eine idee? es ist zum mäuse melken!

          3. Guten Morgen Natascha,
            hier gibt es eine Faxnummer http://www.irs.gov/uac/Where-to-File-Your-Taxes–(for-Form-SS-4) , aber die hast Du schon verwendet. Ich habe bei der IRS gesucht und für Menschen außerhalb der USA nur diese Nummer gefunden. Die Öffnungszeiten sind Mo-Fri 7-22h Eastern Time, aber das sollte bei einem Fax keine Rolle spielen. Von früher kenne ich es noch, dass man langsam wählen musste 🙂 Sonst ruf die Botschaft in Frankfurt an und frage da nach der Faxnummer: (069) 7535-3823 or -3834, 9:00 a.m.-12:30 p.m. and 1:30 p.m.-3:30 p.m., Fax: [49] (069) 7535-3803.
            Wenn die Dir eine andere Nummer geben, die auch funktioniert, wäre es nett, wenn du sie hier mitteilen würdest. Viel Erfolg!

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