Deutsche Nationale Bibliothek: Kleinverlage und Autoren


Bücher und E-Books sind Kulturträger. Das klingt unhandlich und steif, bedeutet aber nichts anderes, als dass jeder Autor, jeder Verleger Anteil trägt an der Verbreitung und Weiterentwicklung der Kultur, jeder mit seinen Inhalten und Ideen.

Die Deutsche Nationale Bibliothek mit ihren Sitzen in Leipzig und Frankfurt am Main, sowie die Landesbibliotheken der Bundesländer sammeln in Deutschland erschienene Publikationen, gedruckt wie digital. Die Abgabepflicht wird durch die Pressegesetze geregelt.

Abgabepflicht

Es ist heutzutage einfach geworden, Bücher oder E-Books herauszubringen. Informationen und Anleitungen finden sich überall im Internet. Mir ist jedoch aufgefallen, dass über die Abgabepflicht von Verlagen und Autoren im Self-publishing selten gesprochen wird.

Firmen, die Autoren Komplettpakete für ihre Bücher im Print on Demand-Verfahren anbieten, übernehmen meist die Ablieferung der Pflichtexemplare. Das ist in sofern von Bedeutung, als dass es sich um eine kostenlose Abgabe handelt, nicht um einen Verkauf. Für gedruckte Bücher bedeutet dies, dass das Buch produziert wird, wobei Kosten anfallen, und anschließend ohne Bezahlung weitergegeben wird. Der Autor sollte sich dessen bewusst sein.

Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.  (Sammelrichtlinien der Deutschen Nationalen Bibliothek, §15 Ablieferungspflichtige)

Entgegen der gelegentlich geäußerten Meinung sind auch digitale Publikationen abgabepflichtig.

Bei Verstoß gegen die Abgabepflicht, wird übrigens ein Bußgeld fällig. Nur weil man nie von solchen Bußgeldverfahren hört, heißt es nicht, dass sie nicht vorkommen.

Deutsche Nationale Bibliothek

Die Deutsche Nationale Bibliothek erhält von gedruckten Büchern zwei Pflichtexemplare, die an die beiden Standorte in Leipzig und Frankfurt am Main verteilt werden. Digitale Publikationen werden mit einem Exemplar übermittelt.

Die Meldung an die Deutsche Nationale Bibliothek kann das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) übernehmen, es versendet jedoch nicht die Pflichtexemplare.

Printbücher

Wer verpflichtet ist, Publikationen an die Deutsche Nationale Bibliothek abzuliefern, versendet die Pflichtexemplare an den für das jeweilige Bundesland zuständigen Standort. So ist für alte Bundesländer außer Nordrhein-Westfalen der Standort Frankfurt am Main zuständig, während für neue Bundesländer, Nordrhein-Westfalen und Berlin der Standort Leipzig zuständig ist.

Die zwei Pflichtexemplare schickt man auf eigene Kosten mit einem Lieferschein oder einem formlosen Schreiben an den jeweiligen Standort. Eine Bestätigung erfolgt per Stempel auf dem Lieferschein oder einer beigelegten Postkarte. Das Verfahren klingt etwas seltsam, wird aber so unter den FAQ beschrieben.

Digitale Publikationen

Dagegen verläuft die Abgabe von  E-Books moderner, wenn auch etwas umständlich ab. Man registriert sich als Ablieferer und teilt vor der Ablieferung per E-Mail mit, dass man abliefern möchte. Anschließend hat man verschiedene Übermittlungsverfahren zur Auswahl. Die Dokumentation der notwendigen Schritte ist nicht so übersichtlich wie wünschenswert wäre, aber auch daran wird gearbeitet. Jedenfalls sollte man vor der ersten Übermittlung mehrere Tage Vorlauf einplanen, damit alle Bestätigungsverfahren abgeschlossen werden können.

Landesbibliotheken

Den Landesbibliotheken obliegt ebenfalls eine Sammelpflicht. Dieser Artikel bei Wikipedia gibt eine Übersicht über die Landesbibliotheken. Dem Pressegesetz eines Bundeslandes ist zu entnehmen, welche Bibliothek Publikationen sammelt.

Die Landesbibliothek für Niedersachsen in Hannover verlangt ein kostenloses Pflichtexemplar eines gedruckten Buches. Die Abgabe von digitalen Medien ist noch freiwillig, es wird eine Ablieferungspflicht angestrebt.

Das Beispiel Niedersachsen zeigt, wie unterschiedlich die Sammlung in den Bibliotheken gehandhabt wird.

Wie sind Ihre Erfahrungen mit der Ablieferung von Pflichtexemplaren?

2 thoughts on “Deutsche Nationale Bibliothek: Kleinverlage und Autoren”

  1. Muss im Buch ein Hinweis stehen, dass ein Titeldatensatz der Publikation in der deutschen Nationalitätsbibliothek erhältlich ist.
    Vielen Dank

    1. Im Pressegesetz Ihres Bundeslandes finden Sie Informationen zu den Pflichtangaben und Ihren Ablieferungspflichten an die Landesbibliothek. Da Sie verpflichtet sind, zwei Exemplare an die deutsche Nationalbibliothek abzuliefern, sollten Sie den Hinweis darauf auch ins Impressum aufnehmen.

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